Der im Katalog angegebene Preis ist die Schätzung durch einen unserer Experten. Der Ausruf erfolgt zu 80 % des Schätzpreises. Damit liegt das Mindestgebot bei 80 % des Schätzpreises. Die Zuschlagpreise sind oft viel höher als die Schätzpreise.
Wir müssen vor der Auktion alle schriftlichen Gebote koordinieren: Bei gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.
Folgende Beispiele sind im Bietverfahren möglich:
Beispiel 1: Schätzpreis: 1.000 Euro
Wenn kein schriftlicher Auftrag vorliegt, ruft der Auktionator das Los in der Auktion mit 80 % des Schätzpreises, d.h. mit 800,- EUR aus. Wenn im Saal nur ein Bieter darauf ein Gebot abgibt, erhält der Saalbieter den Zuschlag für 800 Euro.
Beispiel 2: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegen dem Auktionator drei schriftliche Gebote vor:
Bieter 1: Limit 2.900 Euro
Bieter 2: Limit 1.800 Euro
Bieter 3: Limit 800 Euro
Nach der Versteigerungsordnung muss der Auktionator im Interesse von Bieter 1 Bieter 2 angemessen überbieten (um ca. 5 bis 10 %). Der Ausrufpreis beträgt daher im Interesse von Bieter 1 1.900 Euro (obwohl die Schätzung 1.000 Euro beträgt). Falls keine höheren Gebote im Saal erfolgen, erhält Bieter 1 den Zuschlag für 1.900 Euro. Das Höchstgebot von 2.900 Euro musste nicht ausgeschöpft werden.
Beispiel 3: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegt dem Auktionator nur ein schriftliches Gebot von 850 Euro vor:
Das Los wird in der Auktion mit 800,- EUR ausgerufen. Falls kein Bieter im Saal ein Gegengebot abgibt, erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag bei 800 Euro.
Beispiel 4: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegt dem Auktionator nur ein schriftliches Gebot von 1.200 Euro vor:
Der Auktionator ruft das Los mit 800 Euro aus. Gibt es im Saal keinen Gegenbieter, erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag bei 800 Euro. Falls es im Saal Gegenbieter gibt, bietet der Auktionator für seinen schriftlichen Bieter bis maximal 1.200 Euro und erteilt einem Gegenbieter im Saal erst bei 1.300 Euro den Zuschlag.
Beispiel 5: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegen drei Gebote von je 975 Euro vor: Um Missverständnisse zu vermeiden, überzieht der Auktionator das zuerst eingegangene Gebot geringfügig und erteilt den Zuschlag bei 1.000 Euro.